E-card Aktivierung (G3)
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Anforderungen an den Signator
Um eine e-card erfolgreich zu aktivieren, müssen folgende Rahmenbedingungen gegeben sein:
- die e-card darf nicht gesperrt sein
- die e-card muss noch länger als sechs Monate gültig sein
- der Signator muss das 14. Lebensjahr vollendet haben
- die PINs auf der Karte dürfen noch nicht gesetzt sein
- die PINs werden erst im Aktivierungsprozess vergeben
- bereits aktivierte Karten (Verwaltungssignatur, a.sign premium) haben die PINs bereits gesetzt, eine Aktivierung ist daher nicht möglich
Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, so kann die Karte nicht aktiviert werden – die Bestellung einer neuen e-card ist hier von Nöten, um Zertifikate aufspielen zu können. Eine neue e-card kann über die Serviceline (050 124 33 11) bzw. unter https://www.sozialversicherung.at/onlineformulare-e-card-Bestellung/ bestellt werden. Wird bei der Neubestellung als Grund „Bürgerkarte (PIN vergessen)“ oder „Bürgerkarte (Umstieg auf qualifiziertes Zertifikat)“ gewählt, so ist die Funktion der e-card als Krankenschein bis zum Eintreffen der neuen Karte gewährleistet.
technische Anforderungen
- Pentium PC mind. 500 MHz
- Mind. 128 MB RAM
- Mind. 250 MB freier Festplattenspeicher
- Windows 2000 Professional (mind. Service Pack 2, deutsch) oder Windows XP (mind. Service Pack 2, deutsch)
- Internetanschluss (mindestens ISDN)
- TCP-Port 443 (SSL)
- TCP-Port 80 (Web)
- Smart Card Reader mit PIN-Pad z.B.
- Reiner SCT Cyberjack (pinpad oder e-com)
- SCM Microsystems Chipdrive Pinpad
- Internetbrowser
- Bürgerkartenumgebung
- A-Trust Bürgerkartenumgebung ab Version 1.2.0.0
- Online Bürgerkartenumgebung (BKU Online)
- PC/SC 2.0 Treiber für Kartenleser
- Java ab Version 1.6
- Für Reiner – Kartenleser: mindestens Treiber Version 6.0
- für SCM – Kartenleser: mindestens Firmware - Version 5.10
- trustDesk ab Version 3.0: im onlineshop des Herstellers erhältlich.
Aktivierungsprozess
Prinzipiell wird zwischen zwei Aktivierungsarten unterschieden: der Heimaktivierung durch den Signator sowie der Aktivierung in der Registrierungsstelle. Ergebnis beider Aktivierungsarten ist eine gültige Bürgerkarte.
Online Aktivierung
- Kunde führt Prozess selbstständig durch
- Authentifizierung mittels RSa Brief bzw. über externe Plattform (z.B. FinanzOnline)
- Dauer: ca. 1 Woche (Briefzustellung)
- ca. 10 Minuten (über Plattform)
Registrierungsstelle
- Registrierungsofficer unterstützt Kunden bei der Aktivierung
- Authentifizierung durch Registrierungsofficer
- Dauer: ca. 10 Minuten
